Gesetzesfallen – aufgepasst!
Vorsicht vor Gesetzesfallen: Ob Verkäufe auf Second Hand Plattformen, Auto waschen, Pilze sammeln oder das falsche Schuhwerk im Auto – in Deutschland gibt es zahlreiche unscheinbare Alltagshandlungen, die einen juristisch plötzlich auf dünnem Eis stehen lassen.
Viele begehen täglich Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten, ohne es zu wissen. Doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. In welche Gesetzesfallen man besonders schnell tappt und welche Fehler man im Alltag lieber nicht begehen sollte, weiß Markus Lindblad, Deutschlandsprecher des Online-Händlers Haypp.
Vorsicht bei Second-Hand-Verkäufen
Gerade bei Studierenden erfreuen sich Verkaufsplattformen wie Vinted oder eBay Kleinanzeigen großer Beliebtheit. Ein neues Sofa für wenig Geld, die modische Vintagejacke fast umsonst – hört sich verlockend an. Allerdings birgt dieser beliebte Nebenverdienst so einige Tücken. Wer regelmäßig Dinge im Internet verkauft, könnte steuerpflichtig sein ohne es zu wissen. Lindblad warnt: „Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, kann das Finanzamt von gewerblichem Handeln ausgehen. Ohne Anmeldung und Abführung der Steuer handelt es sich dann um Steuerhinterziehung. Und die ist keinenfalls ein Kavaliersdelikt, sondern strafbar nach § 370 AO“. Gewinnerzielungsabsicht kann unterstellt werden, wenn ein*e Nutzer*in über 30 Verkäufe im Jahr abwickelt oder mehr als 2.000 Umsatz macht. Selbst kleine Summen können rechtlich zum Problem werden und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren enden.
Gesetzesfallen rund ums Auto
Wer an einem heißen Samstag nicht gerade mit seinem Gartenschlauch vor der Garage stehen möchte, den zieht es an die umliegenden Flüsse und Seen. Die Sonne lacht, die Badetasche ist gepackt und natürlich tragen die Deutschen dabei am liebsten Flipflops oder Adiletten. Was zunächst entspannt klingt, kann beim Autofahren zu einer ernsthaften Gefahr werden. Denn obwohl das Fahren mit Flipflops in Deutschland nicht explizit verboten ist, lauern hinter der lockeren Schuhwahl ernste Risiken. Markus Lindblad erklärt: „Wer mit offenem oder losem Schuhwerk einen Unfall verursacht, kann wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden.“ Das bedeutet konkret: Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und in besonders schweren Fällen ist sogar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Denn Schlappen jeglicher Art bieten keinen sicheren Halt, das Bremspedal kann verrutschen und genau das kann im entscheidenden Moment gefährlich werden. Das Fatale daran: Erst wenn etwas passiert, wird aus einem modischen Fauxpas schnell ein rechtliches Problem mit weitreichenden Konsequenzen.
Auch beliebte Wochenendbeschäftigungen wie das Autowaschen können unangenehme Konsequenzen haben. Der Lack glänzt nicht mehr, der Sommerstaub klebt auf dem Blech, und der Gartenschlauch liegt griffbereit. Bei warmem Wetter nutzen viele ihre freie Zeit um das liebste Fortbewegungsmittel wieder auf Vordermann zu bringen. Wer seinen Wagen aber in der Einfahrt oder am Straßenrand selbst wäscht, riskiert deutlich mehr als nur nasse Füße. Denn genau das verstößt laut Bußgeldkatalog in elf Bundesländern gegen das Wasserhaushaltsgesetz. Schmutzwasser mit Öl, Bremsstaub und Reinigungsmitteln kann ins Grundwasser sickern. „In der Regel drohen hierfür Bußgelder bis zu 50.000 Euro“, erläutert Markus Lindblad. „In extremen Fällen, etwa bei Vorsatz oder Wiederholung, ist auch eine Anzeige wegen Umweltschädigung denkbar.“ Die einzig wirklich legale Lösung ist die Fahrt in eine zugelassene Waschanlage, beziehungsweise zu einer Tankstelle. Denn dort ist die Abwasseraufbereitung gesetzlich geregelt und das Grundwasser bleibt sauber.
Vorsicht im Wald
Mit entstaubten Körben und Pilzmessern ziehen Naturliebhaber eifrig in den Forst, um ihre Vorräte aufzustocken. Aber Achtung – was nach Herbstidylle klingt, kann schnell zu einer juristischen Falle werden: Wer zum Beispiel im falschen Waldstück sammelt oder zu viele Steinpilze einpackt, handelt oft rechtswidrig. „In Deutschland ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich erlaubt, aber nur für den Eigenbedarf und meist in sehr kleinen Mengen“, so Lindblad. Konkrete Vorgaben gibt es zum Beispiel in Brandenburg, hier gilt eine Beschränkung bis maximal 1 kg. In Bayern dürfen sich Sammler sogar über 2 kg freuen. Wer aber kein Maß kennt und kiloweise Pilze mitnimmt, um sie zu verkaufen oder gar geschützte Arten erwischt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Auch Diebstahl steht juristisch im Raum. Schließlich gehört der Wald meist nicht dem Sammler. „Die Folge: Bußgelder in teils vierstelliger Höhe oder sogar eine Anzeige“, schließt der Deutschlandsprecher von Haypp.
Schon gar nicht im Wald, aber auch sonst nirgends sollte man seine Zigarettenstummel achtlos wegwerfen. Für viele Raucher*innen ein Reflex, für die Justiz ein Delikt. Wer seinen Zigarettenstummel sorglos auf den Bürgersteig schnippt, riskiert in deutschen Städten bis zu 1.000 Euro Bußgeld. Und das nicht nur, weil es unschön aussieht. „Ein Zigarettenfilter enthält Mikroplastik, Schwermetalle und Giftstoffe, die ins Grundwasser gelangen können. Wenn das passiert, kann eine einzige Zigarette bis zu 1.000 Liter Wasser verunreinigen. Je nach Auslegung kann das achtlose Wegschnippen einer Kippe als umweltgefährdende Abfallbeseitigung gelten und damit nach § 326 StGB strafbar sein“, so der Deutschlandsprecher von Haypp. „Eine Alternative stellt der Umstieg auf Nikotinbeutel dar, denn diese sind sowohl für Mensch als auch Umwelt weniger schädlich“, so Lindblad weiter.
